Privat Krankenversicherte

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Alle privaten Krankenkassen in Deutschland übernehmen die vollständigen Kosten einer Heilpraktikerbehandlung. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Aufwendungen im Rahmen der Gesunderhaltung und Vorbeugung, die nicht als Heilbehandlungen abgerechnet werden, können von Selbstständigen und Freiberuflern in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.